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Überstunden, Überzeit und Vorholzeit

Der GAV unterscheidet drei Arten von Mehrarbeit, die unterschiedlich behandelt werden. Diese Unterscheidung ist für die Konfiguration entscheidend, weil nur ein Teil davon in codeto report automatisch läuft.

Die drei Begriffe im GAV

BegriffDefinitionBehandlungArtikel
Überstunden40 bis 50 Stunden pro Woche, jährlicher ZählerWährend des Jahres Ausgleich durch Freizeit; per 31. Dezember Kompensation oder Auszahlung ohne ZuschlagArt. 20.2–21.3
Überzeitüber 50 Stunden pro WocheAuszahlung mit 25 % Zuschlag am Ende des FolgemonatsArt. 22
VorholzeitVorarbeit für BrückentageGilt weder als Überstunden noch als ÜberzeitArt. 26

Die Wochenstunden entscheiden, was als Überstunde zählt. Gesammelt werden sie im Überstunden-Topf, der übers ganze Jahr läuft und erst per 31. Dezember abgerechnet wird. Überzeit dagegen wird monatlich abgerechnet und landet nicht im Topf.

Jahresgrenze bei Überstunden

Per 31. Dezember sind maximal 100 Überstunden übertragbar. Was darüber liegt, wird im Januar des Folgejahres mit 25 % Zuschlag ausbezahlt. Bei Teilzeit reduziert sich die Grenze proportional zum Pensum, bei 80 % also auf 80 Stunden.

Die drei Saldokonten

codeto report führt pro Mitarbeiter drei getrennte Saldokonten:

KontoInhalt
GAV-StundenÜber- und Unterstunden des laufenden Jahres
KompensationÜbertragene Überstunden aus dem Vorjahr
FerienOffene Ferientage und -stunden, inklusive Prognose bis Jahresende

Wer welche Saldi sieht und wo sie erscheinen, steht unter Saldi.

Ablauf am Jahresübergang

Nach GAV wird der Überstundensaldo am Jahresende aufgeteilt: Der übertragbare Anteil steht im neuen Jahr als Kompensation zur Verfügung, was darüber liegt, wird ausbezahlt.

Der Übertrag läuft nicht in codeto report

codeto report führt die laufenden Saldi, nimmt den Jahresübertrag aber nicht selbst vor. Aufteilung und Auszahlung erfolgen im Lohn- oder Vorsystem. Die Startwerte des neuen Jahres kommen von dort zurück, siehe Saldi.

Unterjähriger Austritt

Bei Austritt während des Jahres gilt die 100-Stunden-Grenze anteilig. Bei Austritt Ende Juni sind es 50 Stunden. Was darüber liegt, ist mit 25 % Zuschlag auszuzahlen. Die Berechnung erfolgt in der Lohnbuchhaltung.

Überzeit über 50 Stunden pro Woche

Aktuell nicht abgedeckt

codeto report berechnet für Überzeit über 50 Stunden pro Woche keinen automatischen 25-%-Zuschlag nach Art. 22. Die Wochenarbeitszeit wird zwar geprüft und eine Warnung wegen Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit ausgelöst, der Zuschlag entsteht daraus aber nicht.

Wir arbeiten an dieser Funktion.

Die Warnung blockiert den Wochenabschluss nicht. Sie wird beim Abschluss bestätigt, danach ist die Woche abgeschlossen. Die Regelverletzung bleibt gekennzeichnet und ist für Vorgesetzte in der Kontrolle sichtbar, siehe Regelprüfungen.

Bis zur Umsetzung bleiben zwei Schritte manuell:

  1. Prüfen: Betroffene Wochen müssen von Hand identifiziert werden. Die Warnung bei Überschreitung der Wochenarbeitszeit macht sie sichtbar, siehe Regelprüfungen. Für einen Überblick über mehrere Wochen eignet sich der Auszug Mitarbeiter.
  2. Anpassen: Der Zuschlag wird ausserhalb von codeto report berechnet und im Lohn manuell erfasst.
Keine Doppelentschädigung

Werden für dieselben Stunden bereits Samstags-, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge bezahlt, entfällt der 25-%-Zuschlag für Überstunden und Überzeit (Art. 22.3). Das ist bei der manuellen Ermittlung zu berücksichtigen.

Vorholzeit

Vorholzeit dient dem Ausgleich von Brückentagen und zusätzlichen freien Tagen. Sie gilt ausdrücklich nicht als Überstunden und wird vom Arbeitgeber anfangs Jahr schriftlich festgelegt.

Aktuell nicht abgedeckt

codeto report bildet Vorholzeit heute nicht ab. Es gibt keinen eigenen Saldotyp dafür, und die von Art. 26.3 verlangte getrennte Ausweisung von Vorholzeit und Überstunden ist damit nicht möglich.

Betriebe, die mit Vorholzeit arbeiten, müssen die Abgrenzung ausserhalb von codeto report führen und dokumentieren.

Erfolgsbeteiligte und Kadermitarbeitende

Erfolgsbeteiligte und Kadermitarbeitende leisten in der Regel keine Überzeit im Sinne des GAV. Ihre Mehrleistung ist mit dem Lohn oder der Erfolgsbeteiligung abgegolten. In codeto report steuert die Überzeit-Einstellung im Mitarbeitervertrag, ob überzeitbezogene Regeln greifen.

Die Details stehen unter Regelprüfungen.