Reisezeit und Auslagenersatz
Reisezeit, Rayon und Auslagenersatz sind die Themen mit dem grössten Konfigurationsaufwand, weil der GAV hier mit Distanzen und Fahrzeiten arbeitet, die codeto report nicht selbst ermittelt.
Reisezeit erfassen
Reisezeit wird im Rapport separat erfasst und getrennt ausgewiesen. Das entspricht der Anforderung aus Art. 20.6, wonach bezahlte Reisezeit separat erfassbar sein muss.
Die Erfassung ist unter Normalstunden, Reisezeit und Zusatzstunden beschrieben.
Wo die Arbeit beginnt: drei Modelle
Der Arbeitgeber legt fest, wo die Arbeit beginnt (Art. 27.1). Daraus ergeben sich drei Modelle. Die Wahl erfolgt pro Gesellschaft beziehungsweise Firmendomizil und bestimmt, welche Reisezeit überhaupt bezahlt wird.
| Modell | Arbeitsbeginn | Bezahlte Reisezeit | Artikel |
|---|---|---|---|
| 1 – Im Betrieb | im Betrieb | Weg Wohnort–Betrieb unbezahlt, Fahrt Betrieb–Baustelle immer voll bezahlte Arbeitszeit. Ein Rayon spielt keine Rolle. | Art. 27.2 |
| 2 – Baustelle ohne Rayon | auf der Baustelle | Differenz aus Reisezeit Wohnort–Baustelle minus gewöhnlichem Arbeitsweg Wohnort–Betrieb, sofern positiv | Art. 27.3 |
| 3 – Baustelle mit Rayon | auf der Baustelle | innerhalb des Rayons keine, ausserhalb gemäss Formel | Art. 27.4 |
Modell 2 gilt auch für EIT.swiss-Mitglieder, solange kein Rayon rechtsgültig vereinbart ist. Die Berechnung bleibt dabei mitarbeiterindividuell, auch ab 2027.
Voraussetzungen für Modell 3 – nur für EIT.swiss-Mitglieder, und nur wenn die Rayon-Regelung
- gemeinsam mit den Mitarbeitenden oder ihrer Vertretung festgelegt wurde,
- im Betriebsreglement oder Arbeitsvertrag verankert ist und
- bei der zuständigen regionalen Paritätischen Kommission hinterlegt wurde.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, gilt automatisch Modell 2.
Rayon-Regelung (Modell 3)
Der Rayon umfasst maximal 15 Minuten effektive Wegzeit ab Firmendomizil. Innerhalb des Rayons gilt die Reisezeit vom Wohnort zur Baustelle nicht als Arbeitszeit.
codeto report kann keinen Rayon als Distanz oder Fahrzeit hinterlegen. Die automatischen Bedingungen für Zusätze kennen Projekte, Niederlassungen, Tageszeit, Wochentage und Feiertage, aber kein Entfernungskriterium.
Die Rayon-Regelung ist deshalb nur über eine gepflegte Projektliste abbildbar.
Vorgehen in der Praxis
Der Ablauf ist halbautomatisch: Die Anwendung läuft automatisch, die Zuordnung bleibt dauerhaft eine manuelle Aufgabe.
- Pro Projekt bestimmen, ob die Baustelle innerhalb oder ausserhalb des Rayons liegt. Massgebend ist die effektive Fahrzeit ab Firmendomizil, ermittelt zum Beispiel mit einem Kartendienst.
- Zusatz mit Bedingung anlegen und im Feld «Projekte» die betroffenen Projekte auswählen. Erfüllen die meisten Projekte die Bedingung und nur einzelne nicht, ist der umgekehrte Weg einfacher: diese einzelnen gezielt ausschliessen. Das hält die laufende Pflege deutlich kleiner.
- Die Zuordnung laufend nachpflegen. Da fortlaufend neue Projekte entstehen, ist das kein einmaliger Schritt, sondern eine wiederkehrende Aufgabe.
Automatisch ist das Anwenden der Regel: Sobald ein Projekt in der Bedingung hinterlegt ist, wird der Zusatz ohne weiteres Zutun gebucht.
Manuell bleibt die Zuordnung: Welches Projekt ausserhalb des Rayons liegt, entscheidet ein Mensch. Neue Projekte werden nicht automatisch eingestuft und fallen ohne Nachpflege aus der Regel heraus.
Die Berechnung der Reisezeit ausserhalb des Rayons ist per 01.01.2027 neu geregelt. Das betrifft nur Modell 3, Modell 2 bleibt mitarbeiterindividuell:
- Bis 31.12.2026: Reisezeit Wohnort zur Baustelle minus gewöhnliche Reisezeit Wohnort zum Firmensitz.
- Ab 01.01.2027: Wegzeit Firmendomizil zur Baustelle minus 15 Minuten. Der Wohnort spielt keine Rolle mehr.
Ab 2027 gilt die zu Jahresbeginn festgelegte Regelung zudem für mindestens ein Jahr, ein unterjähriger Wechsel ist nicht zulässig. Prüfe die Projektzuordnung rechtzeitig auf den Stichtag.
Auslagenersatz für Verpflegung
Nach Art. 33.1 sind CHF 18.– pro Tag geschuldet, wenn die Baustelle mehr als 15 Minuten effektive Fahrzeit vom Firmendomizil entfernt liegt. Massgebend ist der vertragliche Einstellungsort, bei Temporärangestellten der Sitz der Einsatzfirma, nie die Baustelle. Der Wohnort der Mitarbeitenden spielt keine Rolle.
Zur Ermittlung der Fahrzeit dient ein Kartendienst wie Google Maps, mit Abfahrt von der Firma zu den projektspezifischen Arbeitszeiten.
In codeto report wird die Mittagszulage als allgemeiner Zusatz abgebildet, weil sie pro Person und Tag anfällt und nicht an einen einzelnen Projektrapport gebunden ist. Es gibt zwei Wege:
| Weg | Wann sinnvoll |
|---|---|
| Automatisch über eine Bedingung mit Projektauswahl | Zuschlagsberechtigung pro Projekt ist klar und stabil |
| Manuell durch Mitarbeitende pro Tag | Projekte wechseln häufig oder die Berechtigung wird situativ entschieden |
Auch beim automatischen Weg bleibt es ein allgemeiner Zusatz. Das Feld «Projekte» in der Bedingung schränkt lediglich ein, wann er automatisch gebucht wird.
Die Konfiguration ist unter Allgemeine Zusätze beschrieben. Wie Mitarbeitende die Zulage erfassen, steht unter Allgemeine Zusätze erfassen.
Seit 01.01.2026 entfällt der Auslagenersatz, wenn der Arbeitgeber eine kostenlose und angemessene Mittagsverpflegung organisiert. Das setzt eine vorgängige Bewilligung durch die regionale Paritätische Kommission voraus, befristet auf die Dauer der Baustelle. Details bei der PLK.
Kilometerentschädigung
Für die Nutzung des Privatfahrzeugs sieht Art. 34 CHF 0.60 pro Kilometer vor.
Kilometeransätze lassen sich in codeto report nicht selbst konfigurieren. Sie stehen nur zur Verfügung, wenn sie über eine Schnittstelle geliefert werden. Die Berechnungsmethode «Menge mal Kilometeransatz» ist vorhanden, der Ansatz selbst kommt aus dem Vorsystem.